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BGH, 10.11.1955 - 3 StR 101/55 |
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- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- RG, 28.03.1930 - I 244/30
Zur Frage der Verlesung und der sonstigen Verwertung von Urkunden in der …
Auszug aus BGH, 10.11.1955 - 3 StR 101/55
Das bestreitet die Revision nicht, meint aber unter Berufung auf RGSt 64, 78, das genüge nicht; Urkunden dürften nur verwertet werden, wenn sie in der Hauptverhandlung verlesen worden seien.Die von der Revision angezogene Entscheidung RGSt 64, 78, die einen anderen Sachverhalt betrifft, weicht in der Frage, ob Urkunden auch in anderer Weise als durch Verlesung zur Kenntnis des Gerichts und der Prozeßbeteiligten gebracht werden dürfen, von der in ständiger Rechtsprechung vertretenen Meinung nicht ab.
- BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55
Meineid als erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage - Beschwörung …
Auszug aus BGH, 10.11.1955 - 3 StR 101/55
Denn da diese uneidliche falsche Aussage dem in derselben Instanz zu demselben Gegenstand geleisteten Meineid vorausgegangen war, hätte selbst in diesem Falle die uneidliche Aussage nicht Gegenstand besonderer Bestrafung sein können und der Angeklagte nur wegen Meineides bestraft werden dürfen (BGH Beschluß des Großen Senats für Strafsachenvom 24.10.1955 - GSSt 1/55 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …
Auszug aus BGH, 10.11.1955 - 3 StR 101/55
Die im Zusammenhang mit der Sachrüge unter B III 5 der Revisionsbegründungsschrift erhobene Aufklärungsrüge ist nicht ordnungsgemäß erhoben, weil sie nicht angibt, auf welchem Wege das Gericht die erstrebte weitere Aufklärung hätte versuchen müssen (BGHSt 2, 168).
- BGH, 06.03.1951 - 1 StR 68/50
Umfang der Nachprüfbarkeit der Strafzumessung durch das Revisionsgericht - …
Auszug aus BGH, 10.11.1955 - 3 StR 101/55
Die angezogene Entscheidung BGHSt 1, 51 schlägt schon deshalb nicht ein, weil sie die Bescheidung eines vor der Hauptverhandlung gestellten Beweisantrages durch den Vorsitzenden nach § 219 StPO betrifft. - BGH, 01.02.1955 - 3 StR 582/54
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Auszug aus BGH, 10.11.1955 - 3 StR 101/55
Danach entscheidet bei mehreren selbständigen Taten, die vor dem Stichtage liegen, soweit es für die Gewährung der Straffreiheit auf die Höhe der Strafe ankommt, die Höhe der Gesamtstrafe, auch wenn eine der Einzelstrafen die Grenze des § 2 Abs. 2 StFG 1954 übersteigt (BGH 3 StR 582/54 vom 1.2.1955). - RG, 15.10.1931 - II 1015/31
Ist in der Hauptverhandlung wegen Zeugenmeineids das über die falsche Aussage …
Auszug aus BGH, 10.11.1955 - 3 StR 101/55
Sie beruft sich für diese Ansicht auf die Entscheidung RGSt 65, 420.
- BGH, 23.11.1971 - 1 StR 256/71
Erfordernis einer Verlesung der als Beweismittel dienenden Urkunden - Fotokopien …
Ihr Inhalt kann auch durch Mitteilung des Vorsitzenden zur Kenntnis des Gerichts und der Prozeßbeteiligten gebracht werden (BGHSt 1, 94, 96 [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51]; BGH, Urteile vom 23. September 1952 - 2 StR 85/52 -, 30. April 1953 - 4 StR 534/52 - und 10. November 1955 - 3 StR 101/55 -). - BGH, 05.03.1957 - 5 StR 40/57
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Hierin ist wenigstens dann kein Verfahrensverstoß zu sehen, wenn von keiner Seite die Verlesung ausdrücklich beantragt worden ist (vgl hierzu BGH Urteil vom 10.11.1955 - 3 StR 101/55 -, Urteil vom 11.12.1956 - 5 StR 382/56 -).